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Was kostet 24-Stunden-Pflege in Gifhorn wirklich? Eine Beispielrechnung mit Pflegegrad 3

Betreuerin hält die Hand einer Seniorin zu Hause

„Was kostet das denn?“ ist die erste Frage in fast jedem Erstgespräch — und die ehrliche Antwort hat zwei Teile: was auf dem Angebot steht, und was nach den Leistungen der Pflegekasse tatsächlich bei der Familie bleibt. Hier rechnen wir beides einmal durch, mit den Beträgen, die 2026 gelten.

Was die 24-Stunden-Betreuung kostet

Bei uns liegt der Mindesttagessatz bei 100 €. Ein Monat hat im Schnitt 30,5 Tage, die Betreuung kostet also rund 3.050 € im Monat. Dazu kommen 140 € Reisekosten je Fahrt, wenn die beiden Betreuungskräfte sich abwechseln, sowie Zuschläge an ausgewählten Feiertagen. Verpflegung und ein eigenes Zimmer stellt der Haushalt.

Enthalten sind Grundpflege, Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung und die Anwesenheit in der Nacht. Nicht enthalten ist medizinische Behandlungspflege — die übernimmt weiterhin der ambulante Pflegedienst, mit dem wir zusammenarbeiten.

Was die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 dazugibt

Drei Leistungen kommen bei der Betreuung zu Hause zusammen (Stand 2026, unverändert seit 2025):

  • Pflegegeld: 599 € im Monat bei Pflegegrad 3. Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause organisiert wird — egal, ob durch Angehörige oder mit einer Betreuungskraft.
  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).
  • Verhinderungspflege: bis 3.539 € im Jahr, seit Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege. Auf zwölf Monate verteilt sind das rund 295 € im Monat.

Die Beispielrechnung

Für eine Person mit Pflegegrad 3, die zu Hause bleibt — vereinfacht, ohne Reisekosten und Feiertage:

  • Betreuung, 30,5 Tage × 100 €: 3.050 €
  • abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3: − 599 €
  • abzüglich Entlastungsbetrag: − 131 €
  • abzüglich Verhinderungspflege, auf 12 Monate verteilt: − 295 €
  • Eigenanteil im Monat: rund 2.025 €

Bei Pflegegrad 4 (Pflegegeld 800 €) sinkt der Eigenanteil auf rund 1.825 €, bei Pflegegrad 5 (990 €) auf rund 1.635 €. Bei Pflegegrad 2 (347 €) liegt er bei rund 2.275 €. Das ist die Spanne von 1.600 bis 2.500 €, die wir auf unserer Kostenseite nennen.

Und im Pflegeheim?

Zum Vergleich: Wer in Niedersachsen ins Pflegeheim zieht, zahlt im ersten Jahr durchschnittlich 3.008 € im Monat aus eigener Tasche — für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach Abzug dessen, was die Pflegekasse dem Heim überweist (Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026). Erst mit den Jahren sinkt dieser Betrag, weil die Pflegekasse einen mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlag zahlt: ab dem vierten Jahr sind es im Landesdurchschnitt 1.790 €.

Bei Pflegegrad 3 ist die 24-Stunden-Betreuung zu Hause damit im ersten Jahr rund 1.000 € im Monat günstiger als der Heimplatz — und der Mensch bleibt in den eigenen vier Wänden, mit einer Betreuungskraft, die nur für ihn da ist.

Was die Rechnung nicht zeigt

  • Wer Verhinderungspflege nutzt, braucht eine Pflegeperson. Der Jahresbetrag setzt voraus, dass eine pflegende Angehörige „verhindert“ ist. Ob und wie er in Ihrer Situation eingesetzt werden kann, klären wir gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
  • Zwei Personen im Haushalt teilen sich eine Betreuungskraft — dann rechnet sich die Betreuung für beide.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren, wenn zusätzlich ein ambulanter Dienst kommt; das verändert die Zahlen.
  • Steuern: Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege sind zum Teil absetzbar. Das rechnet Ihr Steuerberater.

Wie es weitergeht

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir kommen zum kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause, rechnen Ihre Situation durch und helfen beim Antrag bei der Pflegekasse. Alle Preise stehen auf unserer Kostenseite; dort finden Sie auch den Vergleich Pflegeheim, ambulanter Dienst und 24-Stunden-Betreuung.

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